1.4.
Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) Q:
Was
ist eigentlich eine Software-Lizenz? Alle
notwendigen Vertragsinformationen könnt Ihr dem
Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) entnehmen, der
allen MS-Produkten beiliegt. Dieser erläutert
die urheberrechtlichen Bestimmungen und erklärt,
in welchem Umfang man die Software einsetzen darf.
Enthält eine zusätzliche, gesetzlich nicht
erforderliche Garantie des Herstellers, informiert
gegebenenfalls auch über verschiedene
Nutzungsbeschränkungen, die auf jeweilige
Software Anwendung finden. Hilfreiche
Informationen zum Thema Lizenzbedingungen:
Endnutzer-Lizenzvertrag
(End User License Agreement, EULA).
Wo findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag?
Verkauf der Software und des
Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte.
Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop Endnutzer-Lizenzvertrag
(End User License Agreement, EULA) Der
EULA wiederholt die gesetzlichen Bestimmungen des
Urheberrechts und gewährt zugleich das Recht zur
Nutzung der Software sowie einige andere Rechte.
Er informiert über verschiedene Beschränkungen,
die auf die jeweilige Software Anwendung finden.
Der EULA enthält den Abschnitt "Lizenzeinräumung".
In diesem steht, wie man die Software verwenden darf.
Der EULA enthält außerdem auch "Einschränkungen"
gegen das Zurückentwickeln (reverse engineering),
Verleasen oder Vermieten der Software sowie
weitere (von der jeweiligen Software abhängige)
Einschränkungen. Zudem beschreibt der EULA, unter
welchen Bedingungen Sicherungs/ Archivierungskopien der Software angefertigt
werden dürfen. Und der EULA erläutert zudem auch die
Herstellergewährleistungen für das jeweilige
Produkt, die über das gesetzlich Erforderliche
hinaus neben den Kundenrechten gegenüber dem Verkäufer
von Microsoft vorgesehen sind. Wo
findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag? Abhängig
von der Art des MS-Produkts kann man den
EULA an unterschiedlichen Stellen finden. Die
drei gebräuchlichsten Orte für den Lizenzvertrag
sind:
1) Auf einem separaten Blatt Papier
abgedruckt, das dem gekauften Produkt beiliegt.
2) Er ist im Benutzerhandbuch abgedruckt,
normalerweise auf der zweiten Umschlagseite oder
der ersten Seite des Handbuchs.
3) Er ist online in das Software-Produkt
integriert. Verkauf
der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags
(EULA) an Dritte Sofern
man eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software
besitzt, kann man die Software an Dritte
verkaufen. Der EULA sagt, wie man hierbei vorgehen
muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Microsoft-Software darf weder verleast noch
vermietet werden. Man darf aber alle im EULA
aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die
Software selbst nicht mehr nutzen). Hat
man das MS-Produkt zusammen mit einem
"Computersystem" erworben, so darf man
seine im EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung
von MS nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer
Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern
man alle Kopien der Software und der
Dokumentation inkl. des EULAs selbst und aller
weiteren Produktbestandteile übergibt. Hat
man das MS-Produkt unabhängig von einem
"Computersystem" erworben, so darf man
seine im EULA aufgeführten Rechte übertragen,
sofern man alle Kopien der Software und der
Dokumentation inklusive des EULAs selbst und aller
weiteren Produktbestandteile übergibt. Vor der Übertragung
der Rechte müssen alle Kopien des
Software-Produkts vom Computer entfernt werden.
Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der
Software ebenfalls den Bedingungen des EULAs
zustimmen muss. Anmerkung:
Bei jeder Übertragung müssen sowohl das letzte
Update als auch sämtliche vorherigen Versionen
des Microsoft-Produkts übergeben werden, da das
ursprüngliche Vollprodukt und sämtliche Updates
von Microsoft als eine einzige Software-Einheit
angesehen werden. Zweitkopie
für Nutzung auf dem Notebook/Laptop Der
aktuelle Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für
manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält
unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den
nachfolgenden Satz: "Der
primäre Benutzer des Computers, auf dem das
Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt,
eine zweite Kopie für die ausschließliche
Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren
Computer anzufertigen." Falls Ihr EULA diesen
Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen
Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine
zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihr
EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen
der im EULA festgelegten Bedingungen eine zweite
Kopie der Software auf einem tragbaren Computer
anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist
die Person, die den Computer die meiste Zeit, die
er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist
berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen. Die
Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer
anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge
enthalten. Für
Betriebssystem-Software gilt die Gewährung einer
Zweitkopie in "keinem" Fall. (thx
@ KillerBee)
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