Windows XP-FAQ des Chip-Online Forums

 CHIP Online - Forum Windows XP - Foren-Richtlinien - Haftungsausschluss

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1. Grundlagen

1.0. Unterschied zwischen Home- und Professional-Version
1.1. Software unter Windows XP nutzen
1.2. Mindestanforderungen
1.3. OEM, DSP & Co
1.4. Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)
1.0. Unterschied zwischen Home- und Professional-Version

Q: Welcher Unterschied besteht zwischen der XP Professional und der XP-Home-Edition?

Unterschied zwischen Windows XP Professional und Windows XP-Home-Edition:
www.microsoft.com/germany/windowsxp/solution/default.mspx
www.winsolution.de/artikel/index.php?id=123

Unterschied zwischen Windows XP und früheren Versionen:
www.microsoft.com/germany/ms/windowsxp/professional/vergleich.htm
www.microsoft.com/germany/ms/windowsxp/home/vergleich.htm

(thx @ Chemiker)

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1.1. Software unter Windows XP nutzen

Q: Kann ich meine Software auch unter XP nutzen?

Ja, man kann fast jede Software die unter Windows 98/2000 gelaufen ist, auch unter Windows XP nutzen. Selbst alte Versionen für Windows 95 lassen sich zum laufen bringen. Von reinen DOS Programmen wird man sich aber meist trennen müssen, weil Windows XP "MS-DOS" nicht mehr kennt. Sollte es einmal Probleme geben, so bietet Windows XP als Lösung den Kompatibilitäts-Modus an. 

"Start" > "Alle Programme" > "Zubehör" > Programmkompatibilitäts-Assistent

Es erlaubt die Simulation anderer "Umgebungen", wie z.B. Windows 98/ME oder 2000. So lassen sich auch Programme installieren die ganz spezielle Anforderung an die Umgebung stellen. In den allermeisten Fällen lässt sich das Programm so doch noch installieren.

Sollte dies auch nicht zum gewünschten Erfolg führen, empfiehlt es sich auf den Hompage's der Anbieter nachzuschauen ob es Patch's oder Updates zur verwendeten Version gibt. Dies sind entweder Dateien die man downloaden und in das entsprechende Verzeichnis kopieren kann, oder eine Install-Routine mit deren Hilfe das Programm gestartet werden kann.

(thx @ mondeodriver)

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1.2. Mindestanforderungen

Q: Welche Mindestanforderungen stellt Windows XP an die Hardware?

Laut Microsoft hat XP folgende Mindestanforderungen:

CPU: Intel Pentium/Celeron-Produktfamilie, AMD K6/Athlon/Duron-Produktfamilie 233 MHz.
Arbeitsspeicher: 64MB (eingeschränkte Leistung).
Freier Speicherplatz auf der Festplatte: 1,5 GB
Grafikkarte: VGA, mindestens 800 x 600

Epfehlenswert ist laut Microsoft eine 300 MHz CPU mit 128 MB Arbeitsspeicher. Vernünftiges Arbeiten ohne Einschränkungen wird wohl erst ab PIII/Celeron 433 MHz, 256 MB RAM möglich sein. Dieses kann aber von System zu System verschieden sein, endlose Forendiskussionen konnten nicht klären welches System nun die Mindestkonfiguration darstellt, mit der ein flüssiges Arbeiten möglich ist. Eines steht allerdings fest: XP ist ein "Speicherfresser", dies betrifft sowohl den Bedarf an Plattenspeicher, als auch den Arbeitsspeicher. Mehr RAM kann die Geschwindigkeit, vor allem älterer Systeme, entscheidend verbessern.

Weitere Informationen:
314865 Systemvoraussetzungen für Windows XP-Betriebssysteme

(thx @ Chemiker)

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1.3. OEM, DSP & Co

Q: Welcher Unterschied ist zwischen den verschiedenen Versionen?

Windows XP-Home-Edition
Diese Version ist primär auf den "Normalverbraucher" ausgelegt. Sie ist kostengünstiger als die anderen Versionen, hat aber dafür gewisse Einschränkungen (z.B. Unterstützung von nur einem Prozessor).

Windows XP Professional
Der Nachfolger von Windows 2000 Professional zeichnet sich durch verbesserte Systemfähigkeiten und der erweiterten Netzwerkfunktionalität aus. Diese Version bietet Features die in der Home nicht enthalten sind (z.B. verschlüsselndes Dateisystem EFS).

Windows XP-OEM-Versionen
OEM = Orginal Equipment Manufacturer. Diese Varianten gibt es von Home und Professional. Sie werden meist mit Komplett PCs verkauft und sind (teilweise) auch nur auf diesen lauffähig. Teilweise sind OEM-Versionen auch an den Hersteller leicht angepasst (Logos, Hintergründe etc.).

Anmerkung: Den Support leistet der PC-Hersteller beziehungsweise -Händler!

Windows XP-DSP
DSP = Delivery Service Partner (früher: Retail). Diese Version ist billiger über einen Microsoft Partner zu bekommen. Leider muss der Benutzer Einschränkungen beim Service hinnehmen (Home und Professional).

Windows XP-Corporate-Edition
Diese Version ist für große Volumenlizenzverträge gedacht und unterscheidet sich gegenüber den anderen Versionen nur in einem Punkt - die Microsoft Produktaktivierung wurde komplett entfernt (bzw. wird durch Eingabe des Keys deaktiviert).

Windows XP-Recovery CD
Bei Komplett-PCs dabei. Keine lauffähige Orginal-CD, sondern nur eine Recovery-CD. Mithilfe dieser CD kann bei Fehlern auf Knopfdruck das System in den Originalzustand zurückgesetzt werden. 

Nicht auf anderen Systemen lauffähig!

Windows XP 64-bit Version
Diese Version unterstützt Intels Itanium Prozessor, welcher auf 64-bit Basis arbeitet. Für den Profibereich.

Windows .NET
Knapp zwei Jahre nach Windows 2000 Server präsentiert sich nun sein Nachfolger. Er basiert auf Windows XP, verzichtet aber auf dessen Namenszusatz und ist komplett auf die .NET Web- und Serverdienste ausgerichtet.

(thx @ Chemiker)

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1.4. Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Q: Was ist eigentlich eine Software-Lizenz?

Alle notwendigen Vertragsinformationen könnt Ihr dem Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) entnehmen, der allen MS-Produkten beiliegt. Dieser erläutert die urheberrechtlichen Bestimmungen und erklärt, in welchem Umfang man die Software einsetzen darf. Enthält eine zusätzliche, gesetzlich nicht erforderliche Garantie des Herstellers, informiert gegebenenfalls auch über verschiedene Nutzungsbeschränkungen, die auf jeweilige Software Anwendung finden.

Hilfreiche Informationen zum Thema Lizenzbedingungen:

Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA).
Wo findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag?
Verkauf der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte.
Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop

Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA)

Der EULA wiederholt die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und gewährt zugleich das Recht zur Nutzung der Software sowie einige andere Rechte. Er informiert über verschiedene Beschränkungen, die auf die jeweilige Software Anwendung finden. Der EULA enthält den Abschnitt "Lizenzeinräumung". In diesem steht, wie man die Software verwenden darf. Der EULA enthält außerdem auch "Einschränkungen" gegen das Zurückentwickeln (reverse engineering), Verleasen oder Vermieten der Software sowie weitere (von der jeweiligen Software abhängige) Einschränkungen. 

Zudem beschreibt der EULA, unter welchen Bedingungen Sicherungs/ Archivierungskopien der Software angefertigt werden dürfen. Und der EULA erläutert zudem auch die Herstellergewährleistungen für das jeweilige Produkt, die über das gesetzlich Erforderliche hinaus neben den Kundenrechten gegenüber dem Verkäufer von Microsoft vorgesehen sind.

Wo findet man den Endnutzer-Lizenzvertrag?

Abhängig von der Art des MS-Produkts kann man den EULA an unterschiedlichen Stellen finden.

Die drei gebräuchlichsten Orte für den Lizenzvertrag sind:
1) Auf einem separaten Blatt Papier abgedruckt, das dem gekauften Produkt beiliegt.
2) Er ist im Benutzerhandbuch abgedruckt, normalerweise auf der zweiten Umschlagseite oder der ersten Seite des Handbuchs.
3) Er ist online in das Software-Produkt integriert.

Verkauf der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte

Sofern man eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzt, kann man die Software an Dritte verkaufen. Der EULA sagt, wie man hierbei vorgehen muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Microsoft-Software darf weder verleast noch vermietet werden. Man darf aber alle im EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).

Hat man das MS-Produkt zusammen mit einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von MS nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inkl. des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt.

Hat man das MS-Produkt unabhängig von einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inklusive des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt. Vor der Übertragung der Rechte müssen alle Kopien des Software-Produkts vom Computer entfernt werden. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen des EULAs zustimmen muss.

Anmerkung: Bei jeder Übertragung müssen sowohl das letzte Update als auch sämtliche vorherigen Versionen des Microsoft-Produkts übergeben werden, da das ursprüngliche Vollprodukt und sämtliche Updates von Microsoft als eine einzige Software-Einheit angesehen werden.

Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop

Der aktuelle Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz:

"Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihr EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihr EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der im EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.

Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten.

Für Betriebssystem-Software gilt die Gewährung einer Zweitkopie in "keinem" Fall.

(thx @ KillerBee)

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Letztes Update am 22.02.2005 18:00

 

 

 

 

 

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